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BGH, 07.07.2011 - V ZR 243/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.11.2009 - 10 O 194/09
- OLG Frankfurt, 05.11.2010 - 19 U 57/10
- BGH, 07.07.2011 - V ZR 243/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 165/11
Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung
Mit Klageschrift vom 08.06.2009 nahm die Bank1 den Kläger vor dem Landgericht Frankfurt a.M. auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Buchgrundschuld in Anspruch (2-10 O 194/09 LG Frankfurt a.M. = 19 U 57/10 OLG Frankfurt a.M. = V ZR 243/10 BGH).Die Akte 2-10 O 194/09 Landgericht Frankfurt a.M. (= 19 U 57/10 OLG Frankfurt a.M. = V ZR 243/10 BGH) hat vorgelegen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Frankfurt, 14.09.2012 - 19 U 264/11
Wirksamkeit der formularmäßigen Genehmigungsfiktion bei fehlendem Widerspruch …
Unter Berufung auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 5.11.2010 (19 U 57/10 - dazu BGH, Beschl. V. 7.7.2011 - V ZR 243/10) und ihren in diesem Rechtsstreit gehaltenen Vortrag hat die Klägerin die Auffassung vertreten, dass dem Beklagten zum einen keine aufrechenbaren Gegenansprüche zustünden und ihr Anspruch wegen der bis ins Jahr 2009 geführten Verhandlungen auch nicht verjährt sei.